Asbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Beihilfe für Schulmaterial
Der erste Schultag ist für Kinder aufregend und für Eltern teuer. Die Ausgaben für Stifte, Schulranzen, Bücher, Hefte und nicht zuletzt die Schultüte summieren sich leicht auf einen dreistelligen Eurobetrag. Noch mehr Geld wird für einen kindgerechten Schularbeitsplatz fällig.
Antrag hier zum Download: http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/schulbedarf.doc
Skandal: Hartz IV-Betroffener soll Konzept vorlegen, um Deutschland zu verlassen – sonst kein Geld
Seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebender Österreicher nicht mehr erwünscht?
Stuttgart. Ein 60jähriger Österreicher, der in der Bundesrepublik Deutschland seit mehr als 30 Jahren lebt, soll dem Jobcenter Stuttgart ein Ausreisekonzept vorlegen. „Sonst gibt es kein Geld“. In einem Schreiben, dass dem Erwerbslosen Forum Deutschland vorliegt, verlangt die Stuttgarter Behörde von ihm, dass für die Auszahlung seiner zustehenden Leistungen noch schriftliche Nachweise erbringen muss, die seine Bemühungen für eine Umzugsplanung nach Österreich dokumentieren. Der Mann lebt nunmehr wiederholt ohne einen Cent, da er monatlich immer wieder neue kaum zu erfüllende Auflagen bekommt. Zum Verhängnis wurde ihm anscheinend, dass ihm seine 90jährige Mutter aus Wien Geld geliehen hatte, damit er sich überhaupt etwas zum Essen kaufen konnte. Darüber wurden dem Jobcenter Nachweise erbracht. Die reichte wohl, um ihm zu bewegen, dass er doch Deutschland verlässt.
Sozialrichterin sauer: Hartz IV-Behörde nimmt Beschluss nicht ernst
Vestische ARGE Dorsten verweigert trotz Eilbeschluss weiterhin die Zahlungen
Dorsten/Bonn. Trotz eines Eilbeschlusses des Sozialgericht Gelsenkirchen (15.03.2007)weigert sich die ARGE hartnäckig einem 61jährigen Hartz IV-Empfänger seine zustehenden Leistungen auszuzahlen. Die zuständige Richterin zeigte sich darüber gestern erbost und gab dem Mann die Empfehlung, dass er heute nochmals mit dem Beschluss zu dem zuständigen Sachbearbeiter gehen sollte und ihm erklären sollte, dass der Beschluss ernst zunehmen sei und unverzüglich umzusetzen wäre. Der Sachbearbeiter zeigte sich unbeeindruckt und schickte ihn wieder unverrichteter Dinge nach hause und versprach anzurufen. Auf diesen Anruf wartete der Hartz IV-Betroffene vergeblich. „Dass ich schon eine fristlose Kündigung meiner Wohnung erhalten habe und seit Tagen nichts mehr zu essen habe, nahm der Sachbearbeiter nur lächelnd zur Kenntnis", so Dorstener, der sich an das Erwerbslosen Forum Deutschland wandte.
Hartz IV: Kapitallebensversicherung darf nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden
Leipzig. Das Sozialgericht Leipzig hat in seinem Urteil vom 14.02.2007 (S 6 AS 283/05) entschieden, dass eine Kapitallebensversicherung, die erst zu Beginn der Rente ausgezahlt wird, nicht zum verwertbaren Kapital bei Hartz IV gehört. Im vorliegenden Fall hatte eine Hartz IV-Empfängerin Leistungen verweigert bekommen, da ihr eine Kapitallebensversicherung, die ihr ehemaliger Arbeitgeber für sie abgeschlossen hatte, als verwertbares Vermögen angerechnet wurde. Sie klagte dagegen und bekam nach fast zwei Jahren recht.
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