Sozialgericht Hamburg: Ein Euro Jobs eventuell völkerrechtswidrig

Hartz IV: Prozesskostenhilfe für Grundsatzklage  Parallelverfahren in den Niederlanden
von RA Dr. Rolf Gefken
Hamburg – Das Sozialgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 4.Januar einem Arbeitslosen, der wiederholt zur Aufnahme von sog. "[[Ein-Euro-Jobs]]" von der [[Bundesagentur für Arbeit]] verpflichtet wurde, für eine [[Grundsatzklage]] Prozesskostenhilfe gewährt. In seiner gegen die Freie und Hansestadt Hamburg gerichteten Klage beruft sich der Betroffene darauf, dass diese Art der "[[sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse]]" gegen das im [[Abkommen Nr. C029]] der [[Internationalen Arbeitsorganisation]] (ILO) normierte Verbot der Zwangsarbeit verstosse. Ferner läge in dieser Art der Dienstverpflichtung ein Verstoss gegen Art. 4 Absatz 2 der [[Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten]], die die Bundesrepublik ratifiziert habe.
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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Bundesarbeitsministerium plant nachteilige Änderung der Hartz IV-Verordnung 1.1.08

Geplante Änderung der ALG II-VO
mit Dank an Harald Thomé von Tacheles e. V. Wuppertal
Das Arbeits- und Sozialministerium (BMAS) plant zum 1.1.08 eine Änderung der ALG II –VO im SGB II. Die entfaltet einige Relevanz.
Einem Schreiben des BMAS zu den beabsichtigten Neufassung der ALG II – VO sind die wesentlichen Punkte zu entnehmen:
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SÜDKURIER unterdrückt Artikel über Arbeitslosen-Initiative

In der Vergangenheit hat die Autorin des untenstehenden Artikels für die regionale Tageszeitung Südkurier mehr als 200 Artikel in allen journalistischen Darstellungsformen geschrieben. Alle Artikel wurden gedruckt und honoriert; der Südkurier hatte noch nie einen Artikel abgelehnt. Unter den journalistisch bearbeiteten Themen waren unter anderem solche für Nonprofis ungeeignete wie ein Oberbürgermeister-Wahlkampf oder der Besuch von Bundesministern in der Region. Weiterlesen

Endlich geht es Arbeitslosen an den „Kragen“ oder was plant die Bundesregierung

Sozialstaat_bitte_Urheberrecht_beachtenWie bekämpfen wir die Arbeitslosen

Der Bericht der "Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt" unserer Bundesregierung. Wer jetzt immer noch glaubt, dass es um die Integration von Hartz IV-Betroffenen geht, sollte den Bericht erst gar nicht lesen. Auch empfiehlt es sich beim Lesen der Lektüre notfalls ein Eimer daneben zu stellen (Es könnte einem Übel werden).

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