Hartz IV Hungerstreik in Gütersloh nimmt dramatische Formen an

Erwerbslosen Forum Deutschland fordert ein sofortiges Einlenken des Geschäftsführers der GT-Aktiv GmbH in Gütersloh. Das Verhalten von Kupczyk ist schon jetzt mehr als beschämend zu bezeichnen
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Gütersloh/Bonn –Mittlerweile seit fünf Woche befindet sich Berndt Pfeif im Hungerstreik und sein Gesundheitszustand ist mittlerweile in einem alarmierenden dramatischen Zustand. Gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland sagte Pfeifer, dass er mittlerweile starke Schmerzen habe und sehr friert. »Es geht mir seit heute sehr schlecht und ich habe keine Hoffnungen, dass die GT-Aktiv einlenken wird. Sie nimmt meinen Tod in Kauf. Ich bin inzwischen alleine, weil meine Mitbewohnerin, die als Erzieherin bei der Stadt arbeitet, Druck bekommen hat, aus zuziehen«, so Pfeifer in einem Telefonat mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland. Inzwischen hat sich die sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion »DIE LINKE.«, Katja Kipping« in den Fall eingeschaltet.  
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WDR-Video: Schikane gegen Hartz IV Bezieher

Mehrere hundert Millionen Euro standen im vergangenen Jahr den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) in NRW für die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung.

Doch statt in Weiterbildung und Jobs zu investieren, gaben viele ARGEn eingespartes Geld lieber an den Bund zurück. Gespart wurde dabei zum größten Teil an den Empfängern von Hartz IV und Arbeitslosengeld II. Der Grund: Wer angebotene Jobmöglichkeiten, wie Ein-Euro-Jobs ausschlägt, dem streicht die ARGE seine Zuschüsse. Das hat eine Klagewelle vor den Sozialgerichte ausgelöst. Seit 2006 hat sich dort die Zahl der Kläger mehr als verdoppelt.

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Einschulungskosten bei Hartz IV: Landessozialgericht sieht grundsätzliche Bedeutung

schultueteCelle/Bonn – Erstmalig hat ein Landessozialgericht die grundsätzliche Bedeutung der Einschulungskosten bei Hartz IV erkannt und die Beschwerde vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zugelassen. Zusammen mit dem Erwerbslosen Forum Deutschland hatte ein Vater aus Hameln im Jahr 2006 versucht die Kosten, die anlässlich der Einschulung seiner Tochter entstanden sind einzuklagen, weil er diese nicht vom Regelsatz bestreiten konnte und somit auf andere dringend notwenige Anschaffungen (z.B. Spielzeug, Bekleidung für die anderen 3 Kinder) verzichten musste. In erster Instanz hatte das Sozialgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass derartige Kosten im Hartzt IV-Regelsatz enthalten sein. Dabei hatte es eine Berufung nicht zugelassen, da Hartz IV einmalige Beihilfen anlässlich der Einschulung ausschließen würde. Die darauf vom Erwerbslosen Forum Deutschland und dem Vater eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. In seiner Begründung führte das Landessozialgericht aus, dass dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung beizumessen sei und es zu prüfen sei, ob die Abschaffung der einmaligen Beihilfen auch unter verfassungsmäßigen Gesichtpunkten rechtsmäßig sei. Ebenso führte es an, dass die von zahlreichen niedersächsischen gewährten freiwilligen Sozialleistungen einen Hinweis darauf geben könnte, dass der ALG II-Regelsatz den verfassungsmäßigen Anforderungen (Bedarfsdeckungsgrundsatz oder Individualisierungsgrundsatz) nicht genügt.
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Hat die BA Hartz IV-Empfängern Fahrtkosten in vermutlicher Millionenhöhe vorenthalten?

ba– Oder den Petitionsausschuss mit Fehlinformationen versorgt ?

Berlin/Bonn – «Bewerbungs- und Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn die Kosten mindestens 6 Euro betragen», so aus einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Merkblatt 3 Herausgegeben 2006). Diese Regelung ist seit vielen Jahren Erwerbslosen bekannt, dass grundsätzlich nur Fahrtkosten ab sechs Euro übernommen werden. Dem Erwerbslosen Forum Deutschland wurde jedoch heute bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit diese Regelung anscheinend anders versteht, aber den Betroffenen bisher nie mitgeteilt hat, dass grundsätzlich mehre Fahrten unter sechs Euro zusammengefasst werden können und die Aufwendungen dann erstattet werden. Die bisherige Praxis sei, dass Betroffene die Kosten nicht erstattet bekommen. Weiterlesen

Teuerer Schulbeginn in Rheinland-Pfalz – Hartz IV-Mutter musste 563,50 Euro hinlegen

schulunterrichtAsbach/Bonn.- Mit dem Ende der Ferien musste eine Mutter mit Hartz IV-Leistungen für ihre drei schulpflichtigen Kinder einen Betrag von 563,50 Euro aufbringen, obwohl der Hartz IV-Regelsatz dafür überhaupt keinen Posten vorsieht. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Kosten wurde von der zuständigen Arge in Asbach (bei Neuwied) abgelehnt. Der Regelsatz sei abschließend und in ihm alle Kosten  – auch die für die Schule – enthalten. Mündlich wurde der Mutter von einer Sachbearbeiterin der Arge vorgehalten, dass die Regelsatzverordnung ja monatlich einen Ansparbetrag für Bleistifte und Hefte in Höhe von 1,63 vorsehen würde und sie diesen hätte ansparen müssen. Zur Verdeutlichung: 1,63 jeweils für 3 Kinder ein Jahr angespart ergibt einen Betrag von 58,68. Damit fehlen immer noch knapp 500 Euro.
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